Historisch betrachtete das Recht Haustiere als bewegliches Gut und schützte die Interessen des Besitzers, nicht das des Tieres selbst. Ein qualitativer Wandel trat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein, als durch Daten der Zoopsychologie, Veterinärmedizin und Ethologie ein wissenschaftliches Konzept des Wohlbefindens (Welfare) der Tiere gefördert wurde. Es ging nicht mehr nur um das Fehlen von Hunger und offensichtlichen Qualen. Das moderne Gesetz über die Lebensqualität der Tiere basiert auf der Prämisse, dass ein Tier ein fühlendes Wesen ist, das sowohl negative (Schmerz, Angst, Stress) als auch positive (Freude, Komfort, Interesse) Emotionen empfinden kann. Dies begründet nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung, das umfassende Wohlbefinden zu sichern.
Die Grundlage der meisten modernen Gesetze ist die Konzeption der «Fünf Freiheiten» (Five Freedoms), die 1965 vom britischen Rat für das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Tiere entwickelt und später für Haustiere angepasst wurde. Dies ist kein emotionaler Slogan, sondern eine praktische Liste von Bedürfnissen mit physiologischer und verhaltensbezogener Begründung:
Freiheit von Hunger und Durst — Zugang zu frischem Wasser und einer Ernährung, die die Gesundheit und Aktivität unterstützt.
Freiheit von Unbehagen — Bereitstellung einer angemessenen Lebensumgebung (Schutz, Schlafplätze, komfortable Temperatur).
Freiheit von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten — Prävention, schnelle Diagnose und Behandlung.
Freiheit von natürlichen Verhaltensweisen — Bereitstellung ausreichendem Raum, Bedingungen und Möglichkeiten, arttypisches Verhalten (spielen, graben, klettern, mit Artgenossen kommunizieren) zu zeigen.
Freiheit von Angst und Stress — Bedingungen und Behandlung, die psychische Qualen ausschließen.
Die Evolution der Konzeption führte zur Modell des «Fünf-Domänen-Wohlbefindens», bei dem der Akzent von «Freiheit von» Negativem auf «Sicherung» eines positiven Zustands verschoben wurde, einschließlich körperlicher Gesundheit, psychischem Komfort und der Möglichkeit der Wahl.
Es gibt mehrere Ansätze zur Verankerung dieser Prinzipien im Gesetz.
1. Europäische Modell (z.B. Deutschland, Schweiz, Schweden):
Hier sind die Gesetze am weitesten entwickelt. In Deutschland regelt das TierSchutzgesetz (Tierschutzgesetz) das Halten detailliert. Zum Beispiel:
Das ständige Halten von Hunden in Gehegen ohne täglichen mehrstündigen Auslauf und Kontakt mit dem Menschen ist verboten.
Katzen, die in einer Wohnung gehalten werden, müssen die Möglichkeit haben, jagdliches Verhalten durch Spielen zu realisieren, und bei gemeinschaftlichem Halten ist die obligatorische Verfügbarkeit von Unterschlüpfen und vertikalen Strukturen.
Das Halten sozialer Tiere (Meerschweinchen, Vögel) in Einzelsitzungen ist verboten. Dies ist eine direkte Folge der wissenschaftlichen Daten über den psychischen Stress durch Isolation bei Stammtieren.
Ein interessanter Fakt: In der Schweiz gibt es seit 2008 untergesetzliche Vorschriften, die Aquarianern vorschreiben, für Fische eine Umgebung zu schaffen, die der natürlichen ähnelt (Unterschlüpfen, sauberes Wasser einer bestimmten Temperatur), und den Besitzern von Vögeln, die Möglichkeit zu bieten, außerhalb der Kiste zu fliegen.
2. Anglosächsisches Modell (Vereinigtes Königreich, Neuseeland, einige Bundesstaaten der USA):
Der Fokus liegt auf der Kriminalisierung von Grausamkeit und der Verpflichtung der Besitzer zur Fürsorge (duty of care). Der britische Gesetz über das Wohlbefinden der Tiere 2006 führt für die Besitzer «fünf Bedürfnisse» ein, die praktisch mit den «Fünf Freiheiten» identisch sind. Ihr Verstoß ist auch ohne offensichtliche Anzeichen von Grausamkeit ein Vergehen.
3. Probleme und Herausforderungen in Russland:
In Russland ist das Bundesgesetz «Über verantwortungsvolles Handeln mit Tieren» (2018) ein wichtiger Schritt, der das Konzept des «Wohlbefindens» verankert hat. Allerdings sind die meisten Normen rahmenhaltend und deklarativ. Es fehlen detaillierte untergesetzliche Vorschriften, die definieren, was als «angemessene Bedingungen» für verschiedene Arten gilt. Die praktische Umsetzung ist schwierig.
Physische und psychische Stimulation. Die Gesetze entwickelter Länder verlangen direkt oder indirekt, dass Hunde ausgeführt, Katzen gespielt und Spielzeuge und Krallenbrett zur Verfügung gestellt werden. In Norwegen, zum Beispiel, geben die Empfehlungen für Hundebesitzer vor, dass nicht weniger als drei verschiedene Aktivitäten am Tag durchgeführt werden sollten: Training, Spielen und ruhiges Erforschen des Gebiets.
Verbot der Entbehrung. Dies betrifft sowohl soziale Isolation als auch sensorische Entbehrung. Das Halten eines Hundes an einer Leine oder in einem leeren Betongehege ohne Anreize wird auch dann als unzulässig angesehen, wenn das Tier satt ist. In Österreich ist das Halten von Hunden in Tierheimen geregelt: Es ist obligatorisch, eine weiche Matte, Spielzeuge und mindestens vier Ausläufe am Tag bereitzustellen.
Prävention von verhaltensbedingten Problemen. Das Gesetz erkennt zunehmend an, dass unerreichte natürliche Bedürfnisse zu destruktivem Verhalten (Bellen, Zerstörung des Eigentums) führen, das ein Zeichen schlechten Wohlbefindens ist. Die Verantwortung für die humane Korrektur dieses Verhaltens liegt beim Besitzer.
Regulierung der Zucht und des Verkaufs. Qualitative Gesetze begrenzen das unkontrollierte Züchten (Einführung der obligatorischen Registrierung, Zuchtanlagenlizenzierung) und verbieten den Verkauf in Zoohandlungen (wie in Schweden), fördern den direkten Kontakt des zukünftigen Besitzers mit dem Züchter oder dem Tierheim.
Ein bemerkenswerter Beispiel: Im Jahr 2022 hat der Stadtrat von Oxford (Vereinigtes Königreich) die «Lizenzierungsstandards für Tätigkeiten mit Tieren» angenommen, bei denen der Züchter nachweisen muss, dass die Welpen von Geburt an sozialisiert werden: an alltägliche Geräusche, verschiedene Oberflächen unter den Pfoten und das Gespräch mit Menschen gewöhnt sind — was direkt auf ihr zukünftiges psychisches Wohlbefinden wirkt.
Beweisgrundlage: Es ist schwierig, in einem Gericht «Leiden» oder «Langeweile» nachzuweisen, wenn keine offensichtlichen Anzeichen einer Krankheit vorliegen. Daher entwickelt sich im EU eine Bewertungssysteme des Wohlbefindens auf der Grundlage von Ressourcen (was dem Tier bereitgestellt wird) und auf der Grundlage des Tieres selbst (seines Zustands, seines Verhaltens, physiologischen Merkmalen).
Kulturelle Unterschiede: In südeuropäischen Ländern ist das städtische oder voliereartige Halten von Hunden bis heute weit verbreitet, was im Norden Europas als unzulässig gilt.
Ökonomischer Faktor: Hohe Standards erhöhen die finanzielle Belastung der Besitzer, was eine öffentliche Einigung und Unterstützung erfordert (z.B. Steuererleichterungen für veterinärmedizinische Dienstleistungen).
Die modernen Gesetze über die Lebensqualität der Tiere kennzeichnen den Übergang von einer paternalistischen Schutzfunktion zu einem Modell des verantwortlichen Partnerschafts. Das Tier wird nicht mehr als passives Objekt der Fürsorge, sondern als Subjekt angesehen, dessen arttypische Bedürfnisse erfüllt werden müssen. Wissenschaft bietet hierfür immer klarere Kriterien: von der erforderlichen Fläche und der Veredelung der Umgebung bis zur Dauer der sozialen Kontakte.
Schluss: Die Gesetze über die Lebensqualität der Haustiere sind nicht nur eine Sammlung von Beschränkungen. Es ist eine rechtliche Interpretation der biologischen und psychologischen Bedürfnisse anderer Arten, die auf objektiven wissenschaftlichen Daten basiert. Ihr Entwicklung spiegelt die Reife der Gesellschaft wider, die in der Lage ist, anzuerkennen, dass unsere Verantwortung gegenüber den domestizierten Arten weit über das Füttern und das Dach über dem Kopf hinausgeht. Die Zukunft des Gesetzes liegt in einer noch stärkeren Detaillierung, die die Besonderheiten jedes Arten (von Kaninchen bis zu Papageien) berücksichtigt, und der Schaffung effektiver Kontrollmechanismen, die die formellen «Freiheiten» in tatsächlich gewährleistete «Rechte» auf ein vollwertiges Leben umwandeln. Dies ist ein schwieriger, aber notwendiger Weg von der Haltung des Tieres als Sache — zur Anerkennung als komplexes Lebewesen, dessen Wohlbefinden ein Maß unserer eigenen Humanität ist.
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