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Wohnort eines minderjährigen für die Vollstreckung eines Gerichtsurteils: Juristische Analyse

Die Frage nach der Bestimmung des Wohnorts eines minderjährigen für Zwecke der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere in Streitigkeiten über seinen Wohnort und den Umgang mit den Eltern, ist eine der schwierigsten im Familien- und Zivilprozessrecht. Sie liegt an der Schnittstelle mehrerer rechtlicher Institute und erfordert die Berücksichtigung sowohl formeller Normen als auch der Interessen des Kindes.

1. Normative Grundlagen: Von einem abstrakten Begriff zu einer konkreten Adresse

Der Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation in § 20 definiert, dass der Wohnort minderjähriger, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, der Wohnort ihrer gesetzlichen Vertreter – Eltern, Adoptiveltern oder Vormünder ist. Das Konzept «Wohnort» wird im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation jedoch nicht klar definiert. Der Familienkodex der Russischen Föderation (FK RF) verwendet die Kategorien «Wohnort des Kindes» (§ 65) und «Umgang», aber auch nicht konkretisiert «Wohnort».

Für Zwecke der Vollstreckung eines gerichtlichen Urteils werden die Normen des Gesetzes «Über das Vollstreckungsverfahren» № 229-FZ und des Zivilprozessgesetzbuches der Russischen Föderation (ZPG RF) entscheidend. Der Vollstreckungsdokument (z.B. ein gerichtliches Urteil über die Festlegung des Umgangs) muss spezifische Daten enthalten, die die Parteien und den Inhalt der Forderungen identifizieren. In Bezug auf minderjährige bedeutet dies, dass der spezifische Adresse angegeben werden muss, an dem sie sich während der Vollstreckung aufhalten werden (z.B. für die Übertragung von einem Elternteil zum anderen). Dieser spezifische Adresse wird im Kontext des Vollstreckungsverfahrens zum rechtlich bedeutenden «Wohnort» während der Vollstreckungszeit.

2. Streitigkeiten über den Wohnort und die Rolle des Jugendamtes

Bei der Vollstreckung eines Gerichtsurteils über die Festlegung des Wohnorts eines Kindes bei einem Elternteil wird der Wohnort des Kindes der Adresse dieses Elternteils. Allerdings «bleibt» das minderjährige Kind während der Zeit, z.B. wöchentlicher Besuche beim anderen Elternteil, die vom Gericht angeordnet werden, an einem anderen Adresse. Hier entsteht ein Problem: Das gerichtliche Urteil kann nur allgemeine Bestimmungen («Umgang am Wohnort des Vaters jede zweite und vierte Samstag im Monat») angeben, aber nicht einen spezifischen Adresse, wenn der Elternteil mehrere Adressen hat oder diese ändern.

Um Konflikte zu minimieren und das Kind zu schützen, ist das Jugendamt und das Amt für Fürsorgepflichten am Wohnort des Kindes (d.h. dem Hauptwohnsitz) verpflichtet, die Bedingungen zu überprüfen, unter denen das Kind während des Aufenthalts beim zweiten Elternteil sein wird (§ 66 FK RF). In der Praxis bedeutet dies, dass der Vollstreckungsbeamte vor Beginn der Vollstreckung des entsprechenden Urteils von dem Jugendamt einen Untersuchungsbericht über die Wohnbedingungen am Adresse des geplanten Aufenthalts anfordern kann. Dies macht diesen Adresse zu einem Gegenstand offizieller rechtlicher Bewertung.

3. Besondere Merkmale der Vollstreckung von Entscheidungen über die Festlegung des Umgangs

Die Vollstreckung von Entscheidungen über die Festlegung des Umgangs ist der am schwierigsten zu bewältigende Aspekt. Das rechtlich bedeutende «Wohnort» kann hier:

Die Wohnung an der Adresse eines Elternteils.

Eine neutrale Fläche, die vom Gericht bestimmt wird (z.B. eine Kinderspielplatz in einem bestimmten Hof, ein Raum in einem Kindergarten). In diesem Fall erhält ein öffentliches Ort die Merkmale eines rechtlich festgelegten «Orts der Begegnung», was eine besondere Form des «Wohnorts» für Zwecke der Vollstreckung ist.

Interessanter Fall aus der gerichtlichen Praxis: Gerichte, die die Schwierigkeiten der Vollstreckung vorhersehen, geben zunehmend in der Schlussformel der Entscheidungen maximale spezifische Parameter an: nicht nur Tage und Uhrzeiten, sondern auch genaue geografische Koordinaten oder erkennbare Orientierungspunkte des Ortes der Kindesübergabe (z.B. «an der Haupttür des Stadtverwaltungsgebäudes am Adresse: …»). Dies geschieht, um Streitigkeiten zwischen den Eltern auszuschließen und dem Vollstreckungsbeamten klare Kriterien für die zwangsweise Vollstreckung zu bieten.

4. Das Problem der Missbrauch und Änderung des Adressen

Eine dringende Problem entsteht, wenn ein Elternteil, mit dem das Kind lebt, seinen Wohnort selbstständig ändert (und entsprechend seinen gewöhnlichen Wohnort), um den Umgang mit dem anderen Elternteil zu erschweren. In diesem Fall kann gemäß den Erläuterungen des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation solches Handeln als Behinderung der Vollstreckung eines Gerichtsurteils bewertet werden, selbst wenn der neue Adresse nicht im Vollstreckungsbescheid angegeben ist. Der andere Elternteil hat das Recht, Klage beim Gericht über den Wohnort des Kindes an einem bestimmten neuen Adresse zu erheben oder vom Vollstreckungsbeamten die Anwendung von Zwangmaßnahmen (Geldstrafe, obligatorische Arbeiten) wegen Nichterfüllung des Urteils zu verlangen.

5. Die Rolle des Vollstreckungsbeamten

Der Vollstreckungsbeamte führt im Rahmen des Verfahrens eine entscheidende Funktion aus, um den tatsächlichen Wohnort des Kindes zu lokalisieren, um die Übertragung zu sichern. Er ist berechtigt:

Informationen von den Behörden für Innere Angelegenheiten, der Migrationsbehörde, dem Jugendamt für die Feststellung der Adresse anzufordern.

Die Bedingungen am Ort des vorgesehenen Aufenthalts zu untersuchen.

Den Kindesentzug und die Übertragung des Kindes an den anderen Elternteil streng nach dem in dem Urteil oder während des Verfahrens festgelegten Adresse (Ort) durchzuführen.

Beispiel: Das Gericht hat entschieden, dass der Vater das Kind aus der Wohnung der Mutter jede Freitag um 18:00 abholt. Wenn die Mutter mit dem Kind verschwindet und ihren Wohnort ändert, führt der Beamte, der den neuen Adresse (z.B. durch Anfragen an das UVM) feststellt, die Ausfahrt und Maßnahmen zur zwangsweisen Vollstreckung bereits an diesem neuen Adresse durch, der rechtlich bedeutenden Wohnort für das Vollstreckungsmaßnahme wird.

Zusammenfassung

Somit ist der «Wohnort eines minderjährigen für die Vollstreckung eines Gerichtsurteils» nicht ein statischer Registrierungsmerkmal, sondern eine dynamische, situative und prozessuell bestimmte Kategorie. Es ist eine spezifische Adresse (Koordinaten), in der das Kind physisch anwesend sein muss, wenn Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, sei es sein ständiges Wohnen, das Wohnen des anderen Elternteils oder eine neutrale Fläche. Seine Bestimmung ist das Ergebnis der Interaktion von Normen des Familienrechts, des Zivilrechts und des Vollstreckungsrechts sowie der aktiven rechtlichen Anwendungstätigkeit der Gerichte, der Jugendämter und des Vollstreckungsbeamten. Die Bestimmung dieses Ortes im Urteil und seine Einhaltung durch die Parteien sind der Schlüssel, um die formale und reale Vollstreckung der gerichtlichen Akte im Interesse des Kindes zu gewährleisten.


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