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Gesetze zur Beschneidung von Neugeborenen und Kindern: Zwischen medizinischer Norm, religiöser Freiheit und den Rechten des Kindes

Die Frage nach einem gesetzlichen Verbot der Beschneidung Minderjähriger aus nichtmedizinischen Gründen ist eine der dringlichsten an der Schnittstelle der Bioethik, des Rechts auf religiöse Praxis und der körperlichen Autonomie des Kindes. Auf globaler Ebene gibt es derzeit in keinem Land der Welt einen vollständigen gesetzlichen Beschneidungsverbot für Neugeborene und Kinder. Es gibt jedoch verschiedene Formen der rechtlichen Regulierung, Einschränkungen sowie aktive öffentliche Debatten und parlamentarische Initiativen, die darauf abzielen, diese Praxis zu verbieten oder streng zu begrenzen, insbesondere in Skandinavien und einigen säkularen Staaten. Die Behandlung dieses Themas erfordert eine Analyse mehrerer Ebenen der Regulierung.

1. Ebene des vollständigen Verbots: Fehlende Präzedenzfälle und Gründe.

Ein direkter gesetzlicher Verbot der rituellen Beschneidung von Jungen, ähnlich dem Verbot der weiblichen Beschneidung (kalzaischere Operationen an den weiblichen Geschlechtsorganen), wurde nirgendwo angenommen. Hauptgründe:

Ein starkes Lobby der religiösen Gemeinschaften (jüdischer und muslimischer), für die die Beschneidung (brit mila, hittan) ein Eckstein der Identität und ein obligatorisches religiöses Gebot ist. Jeder Gesetzesentwurf über ein Verbot stößt sofort auf Anklagen wegen Verletzung der Religionsfreiheit und Antisemitismus/Islamophobie.

Medizinische Verbände in den meisten Ländern (einschließlich der USA, der Commonwealth-Staaten) nehmen eine neutrale oder bedingte Zustimmungshaltung zur männlichen Beschneidung ein, erkennen einige potenzielle medizinische Vorteile an (Verringerung des Risikos von Infektionen der Harnwege bei Neugeborenen, einige STDs, einschließlich HIV, im Erwachsenenalter), obwohl sie sie medizinisch nicht für notwendig halten. Dies unterscheidet sie von der weiblichen Beschneidung, die keine medizinischen Begründungen hat und eindeutig als schädlich anerkannt wird.

Rechtstradition: In vielen Ländern (Deutschland, USA, Israel) ist die Beschneidung direkt oder indirekt durch Gesetze zur Religionsfreiheit geschützt und gilt als legale medizinische Prozedur mit Einwilligung der Eltern.

2. Ebene der Einschränkungen und Regulierung: Die skandinavische Modell und Debatten.

Die strengsten Regelungen und aktiven Debatten über ein Verbot sind in den skandinavischen Ländern mit starken Traditionen des Schutzes der Rechte des Kindes zu finden.

Island (Gesetzesentwurf 2018): Im Jahr 2018 behandelte das isländische Parlament einen Gesetzesentwurf, der die Beschneidung von Jungen bis 18 Jahren, außer in medizinischen Notfällen, verbieten sollte. Die Strafe für Verstöße betrug bis zu 6 Jahren Freiheitsstrafe. Der Gesetzesentwurf wurde von einer Reihe von Menschenrechts- und medizinischen Organisationen unterstützt, aber durch einen heftigen internationalen Protest hervorgerufen. Unter Druck (einschließlich der Drohung mit Anklagen wegen Antisemitismus und Aussagen über den möglichen Ausgang der jüdischen Gemeinschaft) wurde der Gesetzesentwurf vor der Abstimmung zurückgezogen. Dies ist der nächste Schritt zur Annahme.

Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland: In diesen Ländern werden regelmäßig parlamentarische Initiativen und Vorschläge von Kindernobelpreisträgern und medizinischen Verbänden für ein Verbot oder die Erhöhung des Alterslimits vorgeschlagen. Bislang wurde kein Gesetz verabschiedet, aber die öffentliche Einigung verschiebt sich in Richtung einer Verzögerung der Prozedur bis zum Alter, in dem der Mensch selbst eine informierte Einwilligung geben kann.

Regulierung der Prozedur: In diesen Ländern sowie in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten strenge Regeln für die Durchführung der Beschneidung. Sie erfordern oft, dass die Prozedur von einem lizenzierten medizinischen Mitarbeiter (Arzt) unter Anwendung von Betäubung in sterilen Bedingungen durchgeführt wird. In Deutschland zum Beispiel wurde nach dem berühmten Gerichtsurteil von 2012 (der Kölner Gerichtshof hat die Beschneidung als körperliche Verletzung anerkannt) ein spezielles Gesetz (Beschneidungsgesetz, 2012) verabschiedet, das die rituelle Beschneidung legalisiert hat, aber die Durchführung «nach den Regeln der medizinischen Kunst» vorschreibt.

3. Ebene rechtlicher Präzedenzfälle und Positionen offizieller Organe.

Kölner Gerichtshof (Deutschland, 2012): Das Urteil des Landgerichts Köln wurde eine Weltsensation. Der Gerichtshof entschied, dass die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen eine rechtswidrige körperliche Verletzung darstellt, selbst mit der Einwilligung der Eltern, da sie das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung in der Zukunft verletzt. Dieses Urteil, obwohl es später faktisch aufgehoben wurde, durch ein Bundesgesetz, wurde ein wichtiger rechtlicher Präzedenzfall, der die ethische Problematik aus der Perspektive der Rechte des Kindes begründete.

Positionen von Kindernobelpreisträgern und UN-Komitees: Der UN-Komitee für die Rechte des Kindes hat mehrmals (in Schlussberichten zu bestimmten Ländern) über die Praxis der nichtmedizinischen Beschneidung von Jungen besorgt, und forderte die Staaten auf, diese Praxis zu verbieten oder mindestens Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Kind selbst informiert einwilligt, wenn es das entsprechende Alter erreicht hat. Kinderrechtsbeauftragte Schwedens, Dänemarks, Norwegens haben offiziell erklärt, dass die rituelle Beschneidung von Jungen die Konvention über die Rechte des Kindes (Artikel über das Recht auf Freiheit von Gewalt, Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit) verletzt.

Interessantes Detail: Im Jahr 2013 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PAS) die Resolution 1952 (2013) «Recht der Kinder auf physische Unversehrtheit» angenommen. Darin enthalten ist unter anderem der Aufruf an die Mitgliedstaaten, «klare medizinische, hygienische und andere Bedingungen zu definieren, die bei der Durchführung … der Beschneidung junger Jungen eingehalten werden müssen» und «öffentliche Debatten zu initiieren, einschließlich interkultureller und interreligiöser Dialog, mit dem Ziel, einen breiten Konsens … über die Rechte der Kinder auf den Schutz vor Verletzungen ihrer physischen Unversehrtheit gemäß den Standards der Menschenrechte zu erreichen». Obwohl es kein Verbot ist, stellt der Dokument die Praxis in den Kontext möglicher Verletzungen der Rechte des Kindes.

4. Länder mit faktischen Einschränkungen durch das Gesundheitssystem.

In einigen Ländern mit staatlichen Gesundheitssystemen, in denen die Beschneidung nicht eine kulturelle Norm ist (z.B. Großbritannien, Neuseeland), ist die Prozedur praktisch nicht in staatlichen Krankenhäusern aus nichtmedizinischen Gründen verfügbar. Eltern, die eine rituelle Beschneidung durchführen möchten, sind gezwungen, in private Kliniken oder zu religiösen Moheln zu gehen, was finanzielle und organisatorische Barrieren schafft. Dies ist eine Form indirekter Einschränkung.

Schlussfolgerung.

So gibt es keine Länder mit einem gesetzlichen Verbot der Beschneidung von Neugeborenen und Kindern. Es gibt jedoch einen Kontinuum des rechtlichen und sozialen Umgangs mit dieser Praxis:

Länder mit starker Schutz der religiösen Praxis (USA, Israel, muslimische Länder) — Beschneidung ist legal, frei und weit verbreitet.

Länder mit medizinischer Regulierung (Deutschland, Österreich) — legal, aber streng reguliert (erfordert Arzt, Anästhesie).

Länder mit aktiven Debatten und parlamentarischen Initiativen (Island, Dänemark, Schweden, Norwegen) — legal, aber es gibt eine starke politische und öffentliche Bewegung für ein Verbot oder eine Verzögerung bis zum Erwachsenenalter, angeheizt von der kindozentrischen Bioethik und der Konzeption der körperlichen Autonomie des Kindes.

Der globale Trend liegt in einer allmählichen Verschiebung des Fokus von den Rechten der Eltern (auf religiöse Erziehung) auf die Rechte des Kindes (auf körperliche Unversehrtheit und zukünftige Wahl). Obwohl ein vollständiges Verbot aufgrund der Stärke religiöser Traditionen in absehbarer Zeit politisch und sozial unwahrscheinlich bleibt, wird der Druck in Richtung strenger medizinischer Kontrolle, Verzögerung der Prozedur und obligatorischer informierter Einwilligung des Kindes selbst nur zunehmen, insbesondere in säkularen Rechtsstaaten in Europa. Dies macht das Beschneidungsproblem weniger medizinisch oder religiös, sondern zu einem Test der Reife der Gesellschaft in der Balance zwischen kollektiven Traditionen und den individuellen Rechten des Menschen, der bereits mit der Geburt beginnt.


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