Römische Recht ist nicht nur eine Sammlung von Gesetzen einer antiken Zivilisation. Es ist der Grundstein, auf dem die gesamte kontinentale (romano-germanische) rechtliche Systeme, die in den meisten Ländern Europas, Lateinamerikas sowie in Russland und vielen anderen Staaten in Kraft sind, aufgebaut sind. Sogar die angelsächsische Rechtssystem (common law) hat indirekt von ihm profitiert. Ausdrücke wie «presumption of innocence», «property obligates» und die berühmte Maxime «ex injuria jus non oritur» stammen von den römischen Juristen.
Die Einzigartigkeit des römischen Rechts bestand darin, dass es erstmals in der Geschichte das Recht vom Religion und der Moral trennte und es zu einer formellen, logisch strukturierten System. Die Römer schufen rechtliche Konstruktionen, die so universell waren, dass sie das Fall des eigenen Reiches überdauerten und die Grundlage für das Recht der neuen Zeit wurden.
Die Entwicklung des römischen Rechts erstreckt sich über mehr als tausend Jahre (von dem VIII. Jahrhundert v. Chr. bis zum VI. Jahrhundert n. Chr.). Man unterscheidet mehrere Schlüsselperioden.
Das Recht dieser Periode hieß «Quiritium» (jus Quirіtium). Es war streng formell, hatte einen sakralen Charakter und war nur für römische Bürger (Quiriten) zugänglich. Der Hauptquelle waren die Sitten der Ahnen (mores maiorum) und die Gesetze der XII. Tafeln (451–450 v. Chr.) — die erste Aufzeichnung des römischen Rechts, die erstellt wurde, um den Machtmissbrauch der patrizischen Priester zu begrenzen. Diese Gesetze wurden auf Kupferplatten gehauen und auf dem Hauptplatz Roms — dem Forum — ausgestellt.
Dies war der Höhepunkt der römischen Jurisprudenz. Der Beginn dieses Perioden wurde durch das Gesetz Petelii (326 v. Chr.) eingeleitet, das die Sklaverei durch Schulden für römische Bürger abgeschafft hat. Genau in dieser Zeit wurden die Hauptinstitute entwickelt, die wir bis heute nutzen: Vertragsrecht, Eigentumsrecht, Erbrecht, Obligationen aus Delikten (Rechtsverletzungen). Rhetorik und Jurisprudenz wurden zur höchsten Kunst. Die berühmtesten Juristen dieses Perioden waren Gaius, Papinian, Paulus, Ulpian, Modestinus. Es waren ihre Werke, die später die Grundlage für die berühmte Kodifikation legten.
Zeitraum der Krise und des Dominats (unbegrenzter Monarchie). Das Recht wird rüder, Formalismus gibt vorerst dem Simplizismus nach. Imperiale Konstitutionen (Erlass) werden zur Hauptquelle des Rechts. Auf diesem Stadium wurden die ersten offiziellen Sammlungen der imperatorialen Gesetze erstellt — der Codex Gregorianus (ca. 291) und der Codex Hermogenianus (ca. 295).
Der byzantinische Kaiser Justinian der Große unternahm eine umfassende Initiative, um alle römischen Gesetze zu sammeln und zu kodifizieren. Als Ergebnis entstand der berühmte Corpus Juris Civilis («Sammelwerk des Zivilrechts»), der zum Lehrbuch und Gesetz für das gesamte spätrömische Reich wurde. Genau dieser Kodex wurde im Mittelalter in Bologna «geöffnet» und legte die Grundlage für die Rezeption des römischen Rechts in Europa.
Der Corpus Juris Civilis umfasste vier Teile:
Die Römer führten zum ersten Mal eine klare Unterscheidung durch: Öffentliches Recht bezieht sich auf den Stand des römischen Staates und seiner Institutionen, während privates Recht die Beziehungen zwischen Einzelpersonen (familienrechtliche, vermögensrechtliche, vertragliche) reguliert. Diese Unterscheidung hat sich in allen rechtlichen Systemen bis heute erhalten.
Das römische Recht war, wie Juristen sagen, «eine Klagesystem»: Kein Recht, kein Schutz. Der berühmte Grundsatz «ubi remedium, ibi jus» (wo es einen Schutz gibt, gibt es auch ein Recht). Das Auftreten neuer Lebenssituationen erforderte die Schaffung neuer Klagen. Später wurde dies in den «Vertraglichen Klage» (actio ex stipulatu) und den «Deliktischen Klage» (actio ex delicto) umgewandelt.
Die Römer entwickelten ein vollständiges und absolutes Eigentumsrecht an einer Sache — «wer besitzt, der nutzt». Daraus entwickelten sich die Rechte des Besitzes (possessio), der Behaltung (detentio) und der Servituten (beschränkte Rechte auf fremde Sachen, z.B. das Recht des Durchgangs durch den Nachbargrundstück).
Die Römer unterscheiden vier Arten von Verträgen: mündliche (z.B. Stipulation — Schwur), schriftliche (litterale), reale (wenn der Vertrag mit der Übergabe der Sache in Kraft trat: Darlehen, Kredit, Pacht) und konsensuale (Abkommen, das auf einfacher Einigung der Parteien basiert: Kauf, Miete, Auftragserteilung).
Das römische Recht hat detailliert drei Status der Person bearbeitet: den Status der Freiheit (ingenui — freigeborne, libertini — Freigelassene, servi — Sklaven); den Status der Bürgerrechte (cives, latini, peregrini — Ausländer) und den familiären Status (pater familias — Familienvater, der Macht über alle Familienmitglieder hat).
Nach dem Fall des weströmischen Reiches im Jahr 476 verlor das römische Recht formal seine Gültigkeit. Es blieb jedoch in den Sitten der lokalen Bevölkerung und den kirchlichen Kanonen erhalten. Der Wendepunkt trat im späten XI. Jahrhundert in Bologna ein. Irnerius (der Gelehrte, der «Licht der Jurisprudenz» genannt wurde), begann Vorlesungen über die Digesten Justinians zu halten, was zur Gründung der Universität Bologna — der ältesten in Europa — führte.
Das Interesse am römischen Recht war enorm, weil es fertige, rationale Lösungen für neue wirtschaftliche Realitäten — Handel, Kredit, Wechsel — bot, die die feudale Zersplitterung nicht regulieren konnte. Die Rezeption (Wahrnehmung, Annahme) des römischen Rechts in Europa fand von XII. bis XVIII. Jahrhundert statt und führte zur Schaffung gemeinsamer rechtlicher Prinzipien für den Kontinent.
Die direkten Erben der römischen rechtlichen Tradition wurden die Zivilgesetzbücher Frankreichs (Code Napoléon 1804), Deutschlands (BGB 1896), der Schweiz, Italiens und vieler anderer Länder. Das russische vorrevolutionäre Recht wurde auch durch die deutsche Pandektistik stark beeinflusst.
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